Geblitzt ! - Tachoabweichung

  • So, habs ja schonmal angesprochen, in ner 30er Zone geblitzt worden :cursing:


    Hatte 69km/h aufm Headup stehen ...
    Hatte damals schon geschätzt :
    69km/h
    - 5km/h Tachoabweichung
    - 3 km/h Toleranz der Messgeräte
    = 31km/ zu schnell ... und da is bekanntlich der Lappen wech. Also hatte ich schon Bammel.


    Letztin kam der Bescheid :


    Gemessen : 59km/h !!!
    Toleranz : 3km/h


    = 26km/h zu schnell


    Hätt nich gedacht, dass es bei der niedrigen Geschwindigkeit schon 10km/h Differenz sind.
    Na ja Glück gehabt 8o



    Wie war das noch 2x im Jahr 21km/h zu schnell (1Punkt) = auch 1 Monat Lappen wech ?
    Oder ham die das wieder geändert ? ... Hat mich damals mitm Moped schonmal erwischt 2x mit über 21.... Scheiss Regelung.

  • Hallo RouL_Duk3,


    wenn ich die offizielle Seite richtig lese und interpretiere, dann gibst Du den Schein nur ab, wenn es 2x über 26 km/h war.


    Aber sieh hierzu doch selber :


    http://www.kba.de/cln_016/nn_1…schwindigkeiten__pkw.html


    Viel Glück - übrigens hat "reuiges", persönliches Verhandeln am Telefon meiner Frau im letzten Jahr bei 75 km/h in einer 30er Zone geholfen - erhöhtes Bußgeld (423,50 €) - 3 Punkte aber kein Fahrverbot !


    Ciao, US.

    Ciao, und immer viel FREUDE AM FAHREN :thumbup:, US.

  • Jo, hab etz auch sowas gefunden ...
    Das war aber mal auf 2x 21km/h im Jahr - Haben die´s wohl hochgesetzt ... Zum Glück .. 21 war ja assi.


    Aber das mit dem Gespräch kann ich gar nicht glauben ... is ja geil ... Das probier ich das nächste mal auch, wenn´s um den Lappen geht 8o

  • Wenn du "Ersttäter" bist und deinen Führerschein beruflich brauchst (Fahrt Wohnung Arbeitsstätte zählt nicht) kommst du auf Antrag um ein Fahrverbor herum wenn du ein erhötes Bußgeld akzeptierst.
    Sieht der Gesetztgeber so vor.


    Gruß
    Mich

  • Hallo Micha,


    meine Frau ist alles - nur absolut keine Ersttäterin - sie sammelt eher Bons und Anzeigen im Zehnerpack.


    Der "Trick" war wohl, sofort nach dem Anhörungsbogen im zuständigen Straßenverkehrsamt anzurufen, entsetzt zu tun ("Kann ich mir überhaupt nicht erklären, mache ich nie nie nie wissentlich" usw.), Reue zu reklamieren ("Ich werde zukünftig noch viel besser aufpassen - das kommt nie nie nie wieder vor" usw.) und da das Straßenverkehrsamt das erhöhte Bußgeld direkt mit dem Ordnungsamt abspricht, prüfen die wohl nichts mehr im Zentralregister nach.


    Muss ja nicht immer klappen - einen Versuch ist es aber in Zeiten leerer Stadtkassen wert - die kassieren wohl lieber schneller und sicher "etwas" mehr (400 € statt 150 € - zzgl. Bearbeitungsgebühr) - als es auf einen Widerspruch, Gerichtsverhandlung mit unsicherem Ausgang etc. ankommen zu lassen.


    Ciao, weiterhin viel Feude am Fahren, US.

    Ciao, und immer viel FREUDE AM FAHREN :thumbup:, US.

  • "Ersttäter" soll auch nur heißen, dass in Flensburg kein Führerscheinentzug mehr (bzw. noch nicht) eingetragen ist. Punkte allgemein sind da nicht entscheidend. Das zuständige Amt fragt immer und voll automatisch in Flensburg nach. Das läuft sobald der Fahrer ermittelt ist über einen automatischen Datenabgleich.


    Wenn deine Frau solche Sammlerin von Punkten und Bons ist, geht es dir nicht besser als mir. Wir haben für mein Weib einen extra Ordner anlegen müssen. :D


    Sind unsere Frauen jetzt schneller unterwegs als wir oder sind sie nur dumm dass sie sich erwischen lassen? Na ja, streiche "dumm" und setze "so unvorsichtig". :P


    Gruß
    Micha

  • Tja, den Extraordner haben wir auch schon länger - mein Problem ist eher, dass Ihr 1er BMW auf mich zugelassen ist - und ich deshalb ständig "bedroht" werde.


    Was das "dümmer" oder "unvorsichtiger" angeht stimmt wohl beides, bei meiner Frau kommt noch "dreister" dazu - sie wirft z.B. grundsätzlich kein Geld in Parkautomaten und parkt auch ständig im absoluten Haltevebot - deshalb die vielen Bons, von denen sie aber behauptet, die wären insgesamt billiger.


    Ich fürchte mich nur vor dem Tag, an dem mir zum 250. Parkvergehen gratuliert wird und ich dann zur Belohnung 30 Tage laufen darf.......


    Aber so sind sie halt - wir lieben sie ja trotzdem, oder gerade deshalb ??


    Ciao, US.

    Ciao, und immer viel FREUDE AM FAHREN :thumbup:, US.

    Einmal editiert, zuletzt von Wyatt ()

  • Ein Scherz das mit den 250 und dann laufen ?
    Das mit dem parken halte ich selbst auch oft so .. haha ^_°


    Und das mit dem beruflich (geht sogar 1x im Jahr) Führerschein "brauchen" ist allgemein bekannt.


    Zum Glück bin ich nich verheiratet ... ;)

  • Ein Scherz das mit den 250 und dann laufen ?


    Führerscheinentzug wegen beharrlichen Falschparkens
    Geschrieben von Rechtsanwalt Frank Weiß


    Auch eine Vielzahl geringfügiger Verkehrsverstöße mit entsprechenden Punkteeintragungen kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr führen.
    Das Oberverwaltungsgericht Münster ließ bei insgesamt 27 Parkverstößen des Betroffenen den Schluss auf dessen Verhalten im fließenden Straßenverkehr zu, zumal das „Sündenregister" auch zwei nicht unerhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen aufwies. Den Einwand des Autofahrers, die Parkverstöße seien überwiegend von anderen Personen bei Fahrten mit seinem Wagen begangen worden, ließ das Gericht nicht gelten, da sämtliche Bußgeldbescheide längst rechtskräftig waren. In einem derartigen Fall muss das Gericht nicht nochmals überprüfen, ob die Bescheide zu Recht ergangen sind.


    Beschluss des OVG Münster vom 18.01.2006


    16 B 2137/05


    NZV 2006, 224




    Das ist natürlich nur ein Einzelbeispiel - aber davon findest Du genug im Netz und ab und zu in Automobilzeitschriften, beim ADAC usw. - also Vorsicht !


    Ciao, US.

    Ciao, und immer viel FREUDE AM FAHREN :thumbup:, US.