Es gibt kein generelles Verbot allerdings
§23 I StVO: "Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch (...) Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden."
§1 StVO : "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht."
Im Falle eines Unfalls wird defenitiv nicht die Polizei beweisen müssen ob und in wiefern das laufende TV zur Ablenkung beigetragen hat sondern es wird so ausgelegt. Die Versicherung kann sich auch querstellen.
Ausserdem wurde ich schon etliche male damals im e60 angehalten. Nun gut, jedem das seine.