520 d - Getriebeproblem

  • Die Diagnose dürfte nicht berechnet werden. Aber klär das vorher ab. Wobei das auch kein großer Aufwand ist. Fehlerspeicher auslesen und Symptome. Die zerlegen dafür nicht das Getriebe.


    Hast du denn mal mit deinem Händler gesprochen, wie er sich den Ablauf vorstellt? Hast du den Wagen bei einem BMW Händler gekauft? Bei meinen Garantie-/Gewährleistungsfällen bin ich zu BMW vor Ort gefahren. Der Serviceberater hat dann direkt wegen Kulanz in München angefragt, die Versicherung (EuroPlus-Garantie) und natürlich den verkaufenden Händler bzgl. der Gewährleistung. Bei 600km hin und zurück wird sich dein Verkäufer sicherlich auch überlegen, ob er es selbst macht. Das hängt aber davon ab, ob du bei einem Fähnchenhändler oder bei BMW gekauft hast. Ein Fähnchenhändler wird wahrscheinlicher darauf bestehen, dass der Wagen nicht in einer teuren BMW-Werkstatt repariert wird. Zumal BMW schnell das ganze Getriebe tauscht, obwohl es auch mit einer Revidierung getan sein könnte. Die haben ggf. bestimmte Auflagen seitens der Getriebehersteller, die eine freie Werkstatt nicht hat.

  • Der Hädler hatt sich mal wieder gemeldet, er meinte das die Kulanz wohl durch ist ABER Bmw will erst ein nachweis das es auch tatsächlich das Getriebe ist und wen es so sein sollte dan bezahlen die angeblich die Teile aber nicht die Arbeitskosten. Der Händler will das Auto jetzt abholen und zu BMW bringen aber die Arbeitskosten will er 50/50 teilen. Meine frage ist ob er die Kompletten kosten tragen muss oder nicht? Eine frist von 14 Tagen hatte ich gesetzt. Wie stehe ich rechtlich da?

  • Ja, er muß die komletten Kosten tragen.
    Ich an deiner Stelle hätte mich aber trotzdem auch an den Kosten, die ja nicht wenig sind, beteiligt. Aber nicht unbedingt 50/50. Da kannst nochmal nachverhandeln.

  • Da er immernoch in der 6monatigen Gewährleistung ist muss er auch die Lohnkosten tragen. Deine eigentliche Gewährleistung beginnt ja erst ab dem 6. Monat (Beweislastumkehr). Erst ab da musst du beweisen das der Schaden bei Kauf schon vorhanden war und erst ab dann gelten auch die eventuell verklausulierten Einschränkungen wie z.B. Reduzierung der Erstattung ab bestimmten Kilometerständen etc.

  • Offensichtlich ist es also kein BMW-Händler. Natürlich versuchen die erstmal so viel wie möglich für sich rauszuholen. Das Getriebe ist kein Verschleißteil und es ist so, wie stussy es schreibt.
    Ich vermute, dass die Garantie die Kostenübernahme kappt und diesen Betrag sollst du tragen. Jedoch muss, wie gesagt, der Händler in den sauren Apfel beißen und nicht du.

  • Also kann ich ohne bedenken zu einem Anwalt gehen? Die kosten für den Anwalt müsste der Hädler auch übernehmen oder? Ich sehe es eigen nicht ein das ich was bezahlen muss wenn ich noch in der Gewährleistung noch bin.

  • Wenn ich das alles lese, würde ich auch einen Anwalt empfehlen. Bereite dich im eigenen Interesse vernünftig vor. Mach eine chronologische Auflistung mit Datumsangaben. Autokauf -> Auftreten der Symptome -> Telefonate und Schriftverkehr. Geh mit der Auflistung, dem Kaufvertrag und den bisherigen Schreiben zu einem Anwalt und lass dich beraten inkl. Abklärung, welche Risiken es gibt und ob du evtl. Kosten zu tragen hast. Das gehört zu einem normalen Vorabgespräch ohnehin automatisch dazu.

  • Ich habe bei meinem eine neue Kupplung bekommen auf Kulanz,
    Bj. 06/2011, 96000km, 100% BMW scheckheft gepflegt


    Die Diagnose wurde im Rahmen der Inspektion durchg führt,ohne die gäbe es auch keine Kulanz von BMW
    Meine Meister meinet es sei ein bekanntes Problem mit der Kupplung in diesem Modell,die Kulanz ging innerhalb 30 Minuten durch


    viel Glück

  • Habe heute mit ADAC Rechtsberatung telefoniert. Mir wurde gesagt ich soll auf keinen Fall zahlen weil der Hädler verpflichtet ist die ganzen Kosten zu tragen. Habe auch ein kostenvoranschlag für Getriebewechsel von BMW eingeholt ca. 450€. Warte jetzt auf eine Antwort vom Hädler wie er sich etscheidet. Gericht oder nicht