auch mit nicht originalem Fahrwerk eintragungsfrei?
sieht schick aus
ich denke nicht das Dein Smiley alles erklärt!
Die montierte Felgen, ET und Reifengröße entspricht exakt den laut COC Papieren freigegebenen Rad/Reifenkombinationen, somit wird der Radsatz wie original betrachtet (abgesehen davon das selbst mein TÜV´ler der Meinung war es sind original Felgen). Die Zulassung der Felgen wäre ein anderer Punkt der hier ja über eine EG Genehmigung erledigt ist.
Die ABE der Spurplatten wiederum bezieht sich ebenfalls auf die original Abmessungen von Felgenbreite, ET und montierten Reifen, in der ABE wird unter Hinweis A27 sogar darauf hingewiesen das ".... es bestehen keine technischen Bedenken gegen die zusätzliche Verwendung von geprüften Fahrwerkstieferlegungen (mit ABE oder Teilegutachten)."
Da die Eibach Federn ein Teilegutachten besitzen, die Montierte Felgen/ Reifengröße dem original entspricht und die "böse" Nachbaufelge ein EG Genehmigung besitzt, bleibe ich dabei -> das ganze ist - bis auf die Federn - Eintragungsfrei