Zeigt her eure Sommerschuhe....

  • Sinnfreie Diskussion. Kann ja jeder sich selbst überzeugen in den Dokumenten.

    Spurplatten mit ABE müssen nicht eingetragen werden, außer es steht explizit in der ABE.


    Hab die H&R. Da steht nix drin.


    Gerade nachgeschaut. Die H&R muss man tatsächlich vorführen. Eintragen muss man sie aber nicht.

    pasted-from-clipboard.png

  • Erst ab einer bestimmten Dicke musst vorfahren

    Alles was funktioniert ist technisch veraltet :D

  • Du hast Recht. Deshalb habe ich dich ja auch gebeten eine entsprechende ABE zu verlinken. Aber dein Ton…ist deine Sache wie du durchs Leben gehst.

  • Da die Auflage A1a aber nicht für den BMW F10 5er 5L gilt entfällt es für diese Spurplatten von H%R

    20220701_193309.jpg

  • Ab einer gewissen Dicke der Spurplatten gilt auch hier A1a

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    Nachrüstungen: NBT-EVO+G30-Display+ATM+CD+RTTi, ZBE4, ASD, KAFAS2, 2TB, 2VB, 302, 3AG, 5AC, 5AD, 5AG, 5AT, 5AR, 5DP, 688, 6NR, 6CP, 654, 6WB, 8TL,, Gent.Funktion, G30-Innenspiegel, AK-Motion-Display

  • Doch ist er. Hättest einfach weiter nach unten scrollen müssen bevor du deinen Screenshot gemacht hast.

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  • Haste recht, die Frage wäre als was das zählt? Also muss ich mir Lediglich von einem Prüfer bestätigen lassen das mein Fahrzeug dem Serienzustand entspricht. Also Fahrwerk-Räderkombination der Serie entsprechen, na das ist ja eigentlich kein großer Akt.


    Was mich ein wenig wundert das "Allrad"Lenkung keine Bedeutung bei der Sache hat, zumindest habe ich in der ABE nix davon gelesen, macht ja für meine Begriffe schon ein Unterschied bei der Freigängigkeit?