Zeigt her eure Sommerschuhe....

  • Spurplatten mit ABE muß man bei Einhaltung der angegebenen Auflagen, z.B. Raddimensionen usw. nicht eintragen. Dies sagt der Begriff (Allgemeine BetriebsErlaubnis)

    Spurplatten mit Gutachen (Festigkeitsgutachten) sind beim TÜV vorzuführen und werden nach Einhaltung der Auflagen eingetragen.

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    Nachrüstungen: NBT-EVO+G30-Display+ATM+CD+RTTi, ZBE4, ASD, KAFAS2, 2TB, 2VB, 302, 3AG, 5AC, 5AD, 5AG, 5AT, 5AR, 5DP, 688, 6NR, 6CP, 654, 6WB, 8TL,, Gent.Funktion, G30-Innenspiegel, AK-Motion-Display

  • Ich habe noch keine Spurplatten gesehen ohne Auflagen wie Radabdeckung, Freigängigkeit usw. Und wenn Auflagen drin sind kann es nur ein Sachverständiger feststellen.

  • Ich habe noch keine Spurplatten gesehen ohne Auflagen wie Radabdeckung, Freigängigkeit usw. Und wenn Auflagen drin sind kann es nur ein Sachverständiger feststellen.

    guckst du SCC und H&R.

    Die haben welche mit ABE.

    ABE kannst runterladen auf der Homepage.

    Deine Aussage betrifft die Universal Spurplatten, die haben immer nur nen Teilegutachten.

    Alles was funktioniert ist technisch veraltet :D

  • „Ist die Spurverbreiterung mit ABE eintragungsfrei? Nein, lassen Sie die Spurverbreiterung unbedingt eintragen! Ist dem Bauteil neben der ABE auch ein Teilegutachten beigefügt – dies sollte die Regel sein – genügt es nicht, nur die ABE im Wagen stets mitzuführen. Sie müssen auch das Teilegutachten bei TÜV, DEKRA oder Co. zum Zwecke der Änderungsabnahme vorlegen und Ihren Wagen begutachten lassen. Bei positivem Prüfergebnis muss die Änderung zudem im Fahrzeugschein Eintragung finden. Wird das Gutachten negativ beschieden, müssen die Spurverbreiterungen trotz vorhandener ABE rückgängig gemacht werden.

    Kompakt: Eine ABE muss nicht immer zwingend beiliegen, das Teilegutachten schon. Somit müssen auch Spurverbreiterungen mit ABE eingetragen werden!


    Genau das meine ich. Oder kannst du mal einen Link zu Spurplatten schicken die definitiv nicht eingetragen werden müssen?

  • dir ist nicht bekannt was ne ABE ist.

    Unter Einhaltung der Auflagen ist alles mit ABE Eintragungsfrei, zu einer ABE gibt es auch kein Teilegutachten.

    ABE und Teilegutachten sind 2 verschiedene Dokumente die miteinander nichts zu tun haben.

    Und zu Faul dir ne ABE von H&R rauszusuchen bist du auch noch.

    Hier nen Link zu ner H&R ABE, sind völlig eintragungsfrei wenn es Serienfelgen sind.

    Im Gutachten sind auch die Reifengrößen und Felgenmaße hierzu aufgeführt.

    hier klicken

  • Dann les du mal was hier geschrieben wurde.

    Es gibt eine ABE die allgemein gültig ist und keine Eintragung erfordert.

    …diese gilt nur so lange bis eine der Auflagen nicht erfüllt ist. Weder MuDvAyNe noch ich haben hier etwas anderes behauptet.

    Ein „alle Spurplatten müssen eingetragen werden“ gibt es nicht.

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  • Dann zeig mir welche für f10 oder f11 in 20 mm die mit serienfelgen und originalfahrwerk nicht eingetragen werden müssen habe noch keine gefunden die Kaufe ich sofort

  • Wir reden von keiner expliziten Dicke.

    Wir reden allgemein von Spurplatten.

    Aber das ist dir anscheinend nicht aufgefallen, am besten nochmal alles von vorne lesen.

    Die Rede war das Spurplatten immer eingetragen werden müssen, dem ist halt nicht so.

    Was ja schriftliche mittels Gutachten wiederlegt wurde.

    Warum nicht einfach 20er eintragen lassen?

    Alle haben immer Angst vorm eintragen.

    Lasst mal 21er Abnahmen machen, da scheißt ihr euch anscheinend dann an.

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  • Nein da hast du recht es geht mir nur darum das einige Leute denken sie haben eine ABE und brauchen sie nicht eintragen lassen wie derjenige auf dessen Thread ich geantwortet habe. Hatte mir auch deswegen extra 20er Platten mit ABE gekauft weil ich keine Lust hatte auf Eintragen lassen und dann festgestellt das mir die ABE garnichts bringt weil in den Auflagen der ABE steht das ich sie eintragen lassen muss. Da kam ich mir auch verarscht vor von H&R.