Spurplatten mit ABE muß man bei Einhaltung der angegebenen Auflagen, z.B. Raddimensionen usw. nicht eintragen. Dies sagt der Begriff (Allgemeine BetriebsErlaubnis)
Spurplatten mit Gutachen (Festigkeitsgutachten) sind beim TÜV vorzuführen und werden nach Einhaltung der Auflagen eingetragen.