Hallo,
ich habe vor einigen Jahren den AGR-Kühler bei meinem F11 535d aus 2012 tauschen müssen. Dann kam eine Rückrufaktion für den AGR-Kühler (obwohl ich den ja schon getauscht hatte) und Jahre später eine Rückrufaktion für den per Rückruf getauschten AGR-Kühler. Die letzte Aktion war im September 2023, also vor etwas mehr als einem Jahr.
Nun habe ich erneut Abgasgeruch im Innenraum und der Wagen verliert Kühlflüssigkeit. Das deutet wieder auf den AGR-Kühler hin, oder?
Jetzt bin ich nicht mehr zufrieden mit der BMW-Werkstatt bei der die früheren Tausche gemacht wurden. Eigentlich würde ich lieber zu einer anderen gehen. Aber wenn am Einbau etwas verschlabbert wurde wird ja nur die erste Werkstatt auf Gewährleistung etwas tauschen, oder?
Es widerstrebt mir echt, da nochmal hinzugehen. Aber meint ihr da könnte Gewährleistung bei rumkommen?
Viele Grüße,
Lythie