Gewährleistung schließen Privatverkäufer in aller Regel aus (dürfen sie auch).
In diesem Fall ist es aber ein Händler, der sogar mit Garantie wirbt. Um die Gewährleistung auszuschließen müsste er plötzlich "im Auftrag" verkaufen. Wie das geht, hast du netterweise ausführlich dargestellt und deinem letzten Absatz stimme ich auch vollkommen zu.